Marktstammdatenregister: Neue Registrierung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern
Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) online. In dieses behördliche Register des Strom- und Gasmarktes müssen sich alle Betreiber dezentraler Stromerzeugungsanlagen in Deutschland eintragen.
Kurz zusammengefasst:
- alle Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke müssen in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden
- auch bestehende PV-Anlagen und Speicher sind einzutragen
- für die Eintragung von Bestands-Photovoltaikanlagen (Errichtung vor dem 31.01.2019) gilt eine Meldefrist von 2 Jahren (bis 31.01.2021), wir raten dazu Ihre Anlage in der zweiten Jahreshälfte 2019 nach dem ersten Andrang auf das Register in Ruhe zu registrieren
- für Neuanlagen und Batteriespeicher (Errichtung seit dem 31.01.2019) gilt eine Meldefrist von einem Monat
- die Eintragung der Bestands-Batteriespeicher muss bis Ende 2019 erfolgen
- wenn Sie Ihre Anlage nicht registrieren, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die EEG-Vergütung für Ihren selbstgenerierten Strom
Weitere Informationen finden Sie im FAQ Bereich des MaStR.
Darüber hinaus ist ebenfalls eine detaillierte Registrierungsanleitung sowie eine Videoanleitung zum Registrierungsprozess verfügbar.